Zum Inhalt springen

Zur Meinungsfreiheit

10/07/2013

Die Berufung auf die Freiheit der Meinung dient regelmäßig dazu, stark kritisierte Äußerungen in einem politischen oder anderweitig öffentlichen Rahmen zu rechtfertigen. Gemeint kann damit einerseits das Recht darauf sein, sich eine eigene Meinung zu bilden, andererseits die Befugnis, dieselbe auch gegenüber einer breiten Öffentlichkeit uneingeschränkt zum Ausdruck zu bringen. Im folgenden Artikel werde ich mich mit diesem Unterschied genauer befassen und meine Auffassung zu einer vernünftigen Rechtssituation begründen.

Was das Recht auf Gedankenfreiheit betrifft, beziehungsweise das Recht auf die Freiheit, sich eine eigene Meinung zu bilden, so ist es meines Erachtes weder sinnvoll noch möglich, dies in irgendeiner Weise zu unterbinden. Durch das Internet wurden auch großartige Möglichkeiten geschaffen, mithilfe derer sich jeder auf die von ihm gewünschte Weise fortbilden kann.
Eine davon gänzlich verschiedene Debatte ist jene um das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dabei orientieren sich die Gegner jedweder Form der juristischen Einschränkung oftmals an dem Spruch „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“, der fälschlich Voltaire zugeschrieben wird und tatsächlich von Evelyn Hall stammt. Ich kann ihn keineswegs unterschreiben und befürworte daher prinzipiell Konzepte wie das Verbotsgesetz, den Verhetzungsparagraphen und in weiterem Sinne auch den Artikel 17 der Menschrechtskonvention, der unter gewissen Voraussetzungen sinnvolle Einschränkungen der Menschenrechte impliziert, zu denen ja auch das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört.
Ein Grund dafür ist, dass die Konsequenzen von Reden vor einer breiten Öffentlichkeit nach meinem Empfinden weithin unterschätzt werden. Der Mund und die Feder können von listigen Rhetorikern auch als Waffe benutzt werden. In aller Öffentlichkeit ausgesprochene Worte, denen eine beleidigende, herabwürdigende und verletzende Wirkung innewohnt, können zu psychischen Schäden bei Menschen oder Menschengruppen führen. Reden, die Emotionen des Hasses und der Wut schüren, können Ursache von Aggressionen und im Weiteren von physische Schäden werden. Geahndet werden sollte es, wenn derartige Konsequenzen durch Äußerungen vom Urheber beabsichtigt wurden. Ich behaupte, dass in vielen Fällen problemlos entschieden werden kann, ob dies der Fall ist oder nicht.
Das zweite Argument schließt an den bereits zitierten Artikel der Menschenrechtskonvention an. Jede Freiheit des Individuums hat dann eine sinnvolle Grenze erreicht, wenn sie als ein Mittel missbraucht wird, um anderen Schaden zuzufügen. Ich frage mich, weshalb dieser Grundsatz zumeist allgemeine Akzeptanz findet, aber aus der Sicht vieler Menschen in der Frage um das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht zur Anwendung kommen soll. Ich hege die Vermutung, dass diesen Leuten meinem ersten Argument entsprechend gar nicht bewusst ist, welchen Schaden eine Rede anrichten kann.
Darüber hinaus gibt es die Auffassung, dass eine gesunde Gesellschaft es doch vertragen müsse, wenn Einzelne verwerfliche Dinge von sich geben. Dabei ist aber zum einen in Frage zu stellen, ob unsere Gesellschaft in dieser Hinsicht besonders gesund ist, oder nicht. Zum anderen verrät der Blick in die Geschichte, dass die breite Masse stets anfällig für die Meinungen rhetorischer Künstler waren und an den Lippen jener hingen, die ihre Fähigkeit als Waffe zu benützen und sich auf manipulative Weise auszudrücken wussten; ganz unabhängig davon, wie gesund und aufgeklärt sie sich glaubte.

Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Beabsichtigung schädlicher Konsequenzen schon Inhalt der Ansicht selbst sein kann, dass in einigen Fällen jedoch vor allem die Art und Weise unverantwortlich ist, auf die der eigene Standpunkt ausgedrückt wird. Grundsätzlich sollten deshalb nur außerordentliche Fälle juristisch relevant sein. Oft ist es mit einer öffentlichen Entschuldigung für die Wortwahl getan, oder mit einer Reflexion der eigenen Position.
Wer zu diesem Thema einen unformalen und unkonventionellen Beitrag von mir lesen will, dem kann ich den „Dialog zur freien Meinungsäußerung“ empfehlen.

Liebe Grüße,
Mahiat

Kommentar verfassen

Hinterlasse einen Kommentar