Zum Inhalt springen

Zum Schwangerschaftsabbruch

13/08/2014

Der folgende Artikel wird sich mit einem sehr ernsten Thema beschäftigen, das in letzter Zeit wieder intensiver besprochen wird und das auch medial recht präsent ist. In den Gesprächen und Auseinandersetzungen vermisse ich nahezu durchwegs einen sachlichen und nüchternen Zugang zu der ohnehin emotionsüberladenen Frage, unter welchen Umständen es moralisch erlaubt ist, das Leben eines menschlichen Embryos im Frühstadium zu beenden. Deshalb und auch als Anschluss an den Artikel „Zum Prinzip moralischer Gleichheit“ und an die dortige Diskussion möchte ich meine Argumente aus der Sicht der interessenorientierten Ethik beitragen.

In moralischen Konflikten werden die Interessen aller beteiligten Lebewesen gemäß ihrem Potential bewertet, Glück und Leid zu befördern. Daraus ergibt sich eine Ethik, deren wichtigster Maßstab Gefühle und Empfindungen sind. Interessen, die in dieser Abwägung als weniger wichtig eingestuft werden als andere, mit denen sie im Konflikt stehen, müssen zugunsten von diesen zurückgestellt werden. Das Prinzip moralischer Gleichheit sichert eine möglichst gerechte Bewertung dadurch, dass ihm entsprechend Interessen einzig nach dem Ausmaß der ihnen zugrundeliegenden Empfindungen bewertet werden sollten und nicht nach anderen, ethisch irrelevanten Kriterien. So ist es etwa unerheblich, wer Träger des Interesses ist. Ob man den Träger kennt oder nicht, ob man ihn mag oder nicht, ob er ein Mensch oder ein nichtmenschliches Tier oder ob er schwarz oder weiß, männlich oder weiblich ist, darf für den neutralen Betrachter keine Rolle spielen. Das sollte als Erläuterung des Konzeptes der interessenorientierten Ethik und als kurze Zusammenfassung des oben verlinkten Artikels ausreichen. Interessierte möchte ich auf die Rubrik „Ethik“ hinweisen, in der sich weitere Artikel zum Thema finden.
Die im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch oft debattierte Frage, mit welchem Zeitpunkt das menschliche Leben beginnt, ist ein klassisches Beispiel für die soeben beschriebene ethische Irrelevanz. Sie ist höchstens für jene bedeutend, die das Töten von menschlichen Lebewesen immer unethisch finden und die sich, etwa aus religiöser Überzeugung, auch gegen die Legalisierung aller Maßnahmen wehren, die den Sterbeprozess kranker Menschen erleichtern. Es ist eigentlich augenscheinlich, dass es sich hierbei um einen rein symbolischen Streit handelt, weil dessen Gegenstand eine Definition ist, letztendlich sogar eine medizinische. Ethisch relevant ist die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Embryo derart stark ausgeprägte Empfindungen hat, dass er damit einhergehende Interessen entwickelt, die durch den Schwangerschaftsabbruch verletzt werden können. Ich denke etwa an das Interesse an Schmerzfreiheit und an das Interesse am Fortbestand des als angenehm empfundenen Daseins. An der biologischen Forschung zur Empfindungsfähigkeit von Embryonen und an der Diskussion um ihre Ausprägung sollte sich also der gesetzlich bestimmte Zeitpunkt orientieren, ab dem der Schwangerschaftsabbruch definitiv nicht mehr erlaubt sein sollte; bis zu dem die Eltern also ihre individuelle Lebenssituation beurteilen, eine Interessenabwägung vornehmen und sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können.
Eine gewisse Berücksichtigung sollten in moralischen Konflikten auch potentielle Interessen erfahren. Das sind jene, die ein in den Konflikt involviertes Lebewesen zum Zeitpunkt des Konflikts nicht hat, die es aber in jenem Zeitraum, in dem sich die Konsequenzen des Konflikts auswirken, voraussichtlich entwickeln wird. Die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch ist die schwerstmögliche Auswirkung auf die potentiellen Interessen des Embryos. Allerdings ist es nicht möglich, diese Interessen im eigentlichen Sinne zu verletzen, also derart, dass der Embryo durch ihre Nichtbeachtung irgendwelche Leiden erfahren müsste. Außerdem sind sie von der individuellen Situation abhängig und können auch nur innerhalb dieser beurteilt werden. Sie sind aus diesen beiden Gründen kein sinnvolles Argument dafür, den Schwangerschaftsabbruch generell zu verbieten.

Wenn man als neutraler Außenstehender distanziert und sachlich über dieses sensible Thema spricht, verliert man rasch den Blick für die enorme emotionale Bedeutung, die es für persönlich Betroffene hat. Deshalb möchte ich am Ende des Artikels darauf hinweisen, dass ich mir dessen bewusst bin, dass es sich bei dieser Frage um einen besonders schweren moralischen Konflikt handelt, und dass es für Eltern in einer solchen Lage wohl keine Entscheidung geben wird, die sich für sie „moralisch richtig“ oder „gut“ anfühlt. Ich möchte auch vorsorglich darauf hinweisen, dass dieser Beitrag die Ansicht argumentiert hat, dass ein Schwangerschaftsabbruch unter gewissen Umständen juristisch erlaubt sein sollte, für jede konkrete Situation aber selbstverständlich keine Aussage machen soll und auch nicht machen kann.

Liebe Grüße,
Mahiat

Hinterlasse einen Kommentar